Mitbestimmung des Betriebsrats und Beweis­verwertungs­verbot

In einer relativ aktuellen Entscheidung vom 20.10.2016 – 2 AZR 395/15 – (NZA 2017, 443 ff) hat das Bundesarbeitsgericht – erneut – bestätigt, dass der Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen, namentlich für eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern, auch dann zu vor Gericht verwertbaren Erkenntnissen führen kann, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber betriebsverfassungswidrig nicht beteiligt wurde oder nicht zugestimmt hat.

Sind Sie davon betroffen?

Wir beraten Sie zu den daraus resultierenden Gefahren, Möglichkeiten und Konsequenzen bereits im Vorfeld!