Formale Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Obwohl die Bedeutung von Arbeitszeugnissen oft überschätzt wird, bieten sie immer wieder Anlass zu heftigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Erst jüngst hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz darüber zu befinden, ob ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis gefaltet und getackert sein darf (Urteil vom 9. November 2017, 5 Sa 314/17).

Der Kläger, ein ehemaliger Vertriebsdisponent der Beklagten, wandte sich gegen die Erfüllungswirkung eines Zeugnisses, das von der Beklagten für die Übersendung zweifach gefaltet und zusammengetackert worden war. Er vertrat die Auffassung, dass ein ordnungsgemäßes, qualifiziertes Zeugnis keine Knickstellen und auch keine Verbindung der einzelnen Seiten durch Tackern haben dürfe.

Dieser Auffassung folgte das Landesarbeitsgericht in der oben genannten Entscheidung nicht.

Vielmehr vertrat es die Auffassung, dass die auch vom Bundesarbeitsgericht verlangten Anforderungen nach § 109 Gewerbeordnung auch von einem Zeugnis erfüllt würden, das für die Versendung in einem normalen Briefumschlag zweimal gefaltet und zusätzlich getackert worden war.

Möglicherweise kann diese Präzedenzfall-Entscheidung viele gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Form eines Arbeitszeugnisses verhindern.

Aber Achtung! Wie sich den schriftlichen Entscheidungsgründen entnehmen lässt, hat das Gericht das Verhalten des Klägers wohl insgesamt als nicht schützenswert und schikanös empfunden. Nicht nur hier gilt also, dass es sich bei der Entscheidung um die Beurteilung eines konkreten, nicht ohne weiteres verallgemeinernden Falles handelt.

Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass sie Zeugnisse in einem stabilen DIN-A 4 Umschlag umgeknickt und hinsichtlich der einzelnen Seiten auch ungetackert versenden sollten, um unnötige Auseinandersetzungen mit offenem Ausgang zu vermeiden.

Müssen Sie ein Zeugnis erstellen oder haben Sie ein solches erhalten? Falls zu Form oder Inhalt Fragen auftauchen, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld, bezogen auf den konkreten Fall, beraten lassen. Nur dadurch lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Klärung deutlich reduzieren. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen dafür selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.